Archiv der Kategorie: Verjährte Darlehensforderung

Erfolg vor LG Gießen Forderung verjährt

Das LG Gießen hat mit Urteil vom 10.02.2021 Az. 1 S 42/20 eine Klage der Hoist Finance AB (publ) Nieder­las­sung Deutsch­land abgewiesen. Die gel­tend gemachte Forderung ist verjährt.

Das von hün­lein recht­san­wäl­ten geführte Ver­fahren war für den Beklagten somit erfolgreich. 

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Erfolg vor dem Amtsgericht Frankfurt in Sachen verjährten Bankforderungen

Das Amts­gericht Frank­furt hat mit Urteil vom 10.09.2020 Az. 32 C 2253/20 (86) eine Klage der Hoist Finance AB (publ) Nieder­las­sung Deutsch­land abgewiesen.

Die Klägerin behauptete Ansprüche aus abge­treten Recht von der ehe­ma­li­gen Citibank Pri­vatkun­den AG i.H.v. 1.086,74 € gel­tend zu machen. Es han­delte sich dabei um ein Ver­tragsver­hält­nis welch­es 2007 gekündigt wurde. Die Klage erfol­gte erst 2020. Das Amts­gericht wies die Klage ab, da der gel­tend gemachte Anspruch ver­jährt ist.

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Erfolg vor dem Amtsgericht Köln wegen verjährter Forderung

In einem von hün­lein recht­san­wäl­ten geführten Ver­fahren vor dem Amts­gericht Köln (AG Köln), wurde die Klage der Hoist Finance AB (publ), Nieder­las­sung Deutsch­land wegen ein­er alten Bank­forderung abgewiesen.

Das AG Köln entsch­ied mit Urteil vom 03.02.2020 Az. 121 C 553/19, dass die gel­tend gemachte Forderung ver­jährt ist.

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AG Friedberg weist Klage von Hoist Finance AB (publ), Niederlassung Deutschland wegen Kreditforderung ab

Die Hoist Finance AB (publ), Nieder­las­sung Deutsch­land begehrte aus abge­treten­em Recht wegen ein­er Kred­it­forderung im Rah­men ein­er Teilk­lage 5.000 € von der Beklagten. Das AG Fried­berg lehnte dies mit Urteil vom 19.02.2020 Az. 2 C 626/19 (21) allerd­ings ab.

In dem von hün­lein recht­san­wäl­ten geführten Ver­fahren vor dem Amts­gericht Fried­berg (AG Fried­berg) — Urteil vom 19.02.2020 Az. 2 C 626/19 (21) — ging es um eine Ver­braucherkred­it­forderung aus 2007.

Die Beklagte schloss Anfang 2006 mit der Citibank Pri­vatkun­den AG & Co. KGaA (TARGOBANK AG) einen Dar­lehensver­trag über knapp 22.000 €. Der Kred­it wurde von der Bank gekündigt und der noch offene Betrag fäl­lig gestellt.

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Klage der Hoist Finance AB (publ.), Niederlassung Deutschland wegen verjährter Darlehensforderung abgewiesen

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 08.05.2019 Az. I‑31 U 107/18, in einem von hün­lein recht­san­wäl­ten vertrete­nen Fall, eine Klage der Hoist Finance AB (publ.), Nieder­las­sung Deutsch­land (im Fol­gen­den Hoist Finance) abgewiesen. Die Hoist Finance machte in dem Rechtsstre­it eine abge­tretene Forderung aus einem Dar­lehensver­trag von 2002 gegenüber dem Dar­lehn­snehmer gel­tend. Das OLG lehnte die Klage­forderung von fast 14.000 € wegen Ver­jährung der Forderung ab. 

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OLG Hamm zur Verjährung von Girokontoforderungen

Das OLG Hamm führt in seinem Beschluss vom 09.08.2017 Az. 31 W 10/17 aus, dass grund­sät­zlich für Ansprüche aus dem Girokon­tover­trag mit der Bank die regelmäßige Ver­jährungs­frist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Forderun­gen der Bank oder eines Inkas­soun­ternehmens gegen einen ehe­ma­li­gen Girokon­toin­hab­er, kön­nen, sofern keine weit­eren Umstände hinzutreten, 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, indem sie ent­standen sind, verjähren. 
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Klage der PRA Group Deutschland GmbH vom LG Wiesbaden abgewiesen

Das LG Wies­baden hat die Klage der PRA Group Deutsch­land GmbH wegen ein­er ver­meintlichen Dar­lehens­forderung mit Urteil vom 08.11.2018 Az. 2 O 4/18 abgewiesen. Die beklagten Dar­lehn­snehmer wur­den von hün­lein recht­san­wäl­ten vertreten. Das LG Wies­baden stützt sich darauf, dass selb­st wenn eine Forderung der Klägerin bestanden hätte, diese zwis­chen­zeitlich ver­jährt sei und überdies nicht aus­re­ichend nachvol­lziehbar dargelegt wor­den ist. Weit­er­lesen

OLG Hamm zur Verjährung von Verbraucherdarlehensverträgen & Girokonten

Das OLG Hamm hat in seinem Hin­weis­beschluss vom 23.05.2016 Az. 31 U 41/16 aus­ge­führt, dass auch für Forderun­gen aus Dar­lehensverträ­gen, die vor 2002 geschlossen wur­den, die regelmäßige Ver­jährungs­frist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Weit­er­lesen

OLG Frankfurt zur Verjährung von Darlehensforderungen

Das OLG Frank­furt entsch­ied in sein­er Entschei­dung vom 19.11.2012 Az. 23 U 68/12, dass eine Dar­lehens­forderung der Citibank (jet­zt: Tar­gob­ank) aus einem gekündigten Ver­braucher­dar­lehensver­trag aus dem Jahre 2004 zum Ende des Jahres 2007 ver­jährt ist. 

Die Forderung der Bank war nach §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach Fäl­ligkeit verjährt.
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