Das LG Wiesbaden hat die Klage der PRA Group Deutschland GmbH wegen einer vermeintlichen Darlehensforderung mit Urteil vom 08.11.2018 Az. 2 O 4/18 abgewiesen. Die beklagten Darlehnsnehmer wurden von hünlein rechtsanwälten vertreten. Das LG Wiesbaden stützt sich darauf, dass selbst wenn eine Forderung der Klägerin bestanden hätte, diese zwischenzeitlich verjährt sei und überdies nicht ausreichend nachvollziehbar dargelegt worden ist. Weiterlesen
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OLG Hamm zur Verjährung von Verbraucherdarlehensverträgen & Girokonten
Das OLG Hamm hat in seinem Hinweisbeschluss vom 23.05.2016 Az. 31 U 41/16 ausgeführt, dass auch für Forderungen aus Darlehensverträgen, die vor 2002 geschlossen wurden, die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Weiterlesen