Archiv der Kategorie: OLG Hamm

Klage der Hoist Finance AB (publ.), Niederlassung Deutschland wegen verjährter Darlehensforderung abgewiesen

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 08.05.2019 Az. I‑31 U 107/18, in einem von hün­lein recht­san­wäl­ten vertrete­nen Fall, eine Klage der Hoist Finance AB (publ.), Nieder­las­sung Deutsch­land (im Fol­gen­den Hoist Finance) abgewiesen. Die Hoist Finance machte in dem Rechtsstre­it eine abge­tretene Forderung aus einem Dar­lehensver­trag von 2002 gegenüber dem Dar­lehn­snehmer gel­tend. Das OLG lehnte die Klage­forderung von fast 14.000 € wegen Ver­jährung der Forderung ab. 

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OLG Hamm zur Verjährung von Girokontoforderungen

Das OLG Hamm führt in seinem Beschluss vom 09.08.2017 Az. 31 W 10/17 aus, dass grund­sät­zlich für Ansprüche aus dem Girokon­tover­trag mit der Bank die regelmäßige Ver­jährungs­frist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Forderun­gen der Bank oder eines Inkas­soun­ternehmens gegen einen ehe­ma­li­gen Girokon­toin­hab­er, kön­nen, sofern keine weit­eren Umstände hinzutreten, 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, indem sie ent­standen sind, verjähren. 
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OLG Hamm zur Verjährung von Verbraucherdarlehensverträgen & Girokonten

Das OLG Hamm hat in seinem Hin­weis­beschluss vom 23.05.2016 Az. 31 U 41/16 aus­ge­führt, dass auch für Forderun­gen aus Dar­lehensverträ­gen, die vor 2002 geschlossen wur­den, die regelmäßige Ver­jährungs­frist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Weit­er­lesen