Archiv für den Monat: November 2018

OLG Hamm zur Verjährung von Girokontoforderungen

Das OLG Hamm führt in seinem Beschluss vom 09.08.2017 Az. 31 W 10/17 aus, dass grund­sät­zlich für Ansprüche aus dem Girokon­tover­trag mit der Bank die regelmäßige Ver­jährungs­frist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Forderun­gen der Bank oder eines Inkas­soun­ternehmens gegen einen ehe­ma­li­gen Girokon­toin­hab­er, kön­nen, sofern keine weit­eren Umstände hinzutreten, 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, indem sie ent­standen sind, verjähren. 
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Klage der PRA Group Deutschland GmbH vom LG Wiesbaden abgewiesen

Das LG Wies­baden hat die Klage der PRA Group Deutsch­land GmbH wegen ein­er ver­meintlichen Dar­lehens­forderung mit Urteil vom 08.11.2018 Az. 2 O 4/18 abgewiesen. Die beklagten Dar­lehn­snehmer wur­den von hün­lein recht­san­wäl­ten vertreten. Das LG Wies­baden stützt sich darauf, dass selb­st wenn eine Forderung der Klägerin bestanden hätte, diese zwis­chen­zeitlich ver­jährt sei und überdies nicht aus­re­ichend nachvol­lziehbar dargelegt wor­den ist. Weit­er­lesen

OLG Hamm zur Verjährung von Verbraucherdarlehensverträgen & Girokonten

Das OLG Hamm hat in seinem Hin­weis­beschluss vom 23.05.2016 Az. 31 U 41/16 aus­ge­führt, dass auch für Forderun­gen aus Dar­lehensverträ­gen, die vor 2002 geschlossen wur­den, die regelmäßige Ver­jährungs­frist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Weit­er­lesen

OLG Frankfurt zur Verjährung von Darlehensforderungen

Das OLG Frank­furt entsch­ied in sein­er Entschei­dung vom 19.11.2012 Az. 23 U 68/12, dass eine Dar­lehens­forderung der Citibank (jet­zt: Tar­gob­ank) aus einem gekündigten Ver­braucher­dar­lehensver­trag aus dem Jahre 2004 zum Ende des Jahres 2007 ver­jährt ist. 

Die Forderung der Bank war nach §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach Fäl­ligkeit verjährt.
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