Kontakt

Sofern Sie eben­falls wegen alter bzw. ver­jährter Dar­lehens­forderun­gen von ein­er Bank oder von einem Inkas­soun­ternehmen in Anspruch genom­men wer­den, ste­hen wir Ihnen für eine erste Ein­schätzung der Erfol­gsaus­sicht­en zur Ver­fü­gung. Außer­dem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei ein­er außerg­erichtlichen oder gerichtlichen Auseinan­der­set­zung auf Sie zukom­men. Für Rechtss­chutzver­sicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

Für eine Prü­fung der Forderung benöti­gen wir in Kopie oder als Scan:

  • Die let­zten Schreiben der Bank/Inkassounternehmen.
  • Angaben zur ehe­ma­li­gen Forderung bzw. dem Vertrag.
  • Die Kündi­gung der Bank.
  • Eine kurze Sachverhaltsdarstellung

Die Kan­zlei hün­lein recht­san­wälte find­en sie in Frank­furt am Main unter fol­gen­der Adresse:

hün­lein rechtsanwälte
Eschen­heimer Anlage 28
60318 Frank­furt a.M.

Tel.: 069–4800789‑0
Fax: 069–4800789-50

E‑Mail: info@alte-bankforderungen.de

Web­site: www.huenlein.de

Bitte beacht­en Sie, dass bei der Inanspruch­nahme anwaltlich­er Leis­tun­gen regelmäßig ein Vergü­tungsanspruch des Recht­san­walts nach dem RVG entste­ht. Bei ein­er Erst­ber­atung ist die Gebühr bei einem Ver­brauch­er nach § 34 Abs. 1 RVG auf 190 € zzgl. Umsatzs­teuer begren­zt. Jede darüber hin­aus­ge­hende Tätigkeit des Anwalts löst hinge­gen, sofern keine Gebühren­vere­in­barung geschlossen wurde, die geset­zlichen Gebühren nach dem RVG aus.