Sofern Sie ebenfalls wegen alter bzw. verjährter Darlehensforderungen von einer Bank oder von einem Inkassounternehmen in Anspruch genommen werden, stehen wir Ihnen für eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten zur Verfügung. Außerdem sagen wir Ihnen, welche Kosten bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung auf Sie zukommen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Für eine Prüfung der Forderung benötigen wir in Kopie oder als Scan:
- Die letzten Schreiben der Bank/Inkassounternehmen.
- Angaben zur ehemaligen Forderung bzw. dem Vertrag.
- Die Kündigung der Bank.
- Eine kurze Sachverhaltsdarstellung
Die Kanzlei hünlein rechtsanwälte finden sie in Frankfurt am Main unter folgender Adresse:
hünlein rechtsanwälte
Eschenheimer Anlage 28
60318 Frankfurt a.M.
Tel.: 069–4800789‑0
Fax: 069–4800789-50
E‑Mail: info@alte-bankforderungen.de
Website: www.huenlein.de
Bitte beachten Sie, dass bei der Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen regelmäßig ein Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts nach dem RVG entsteht. Bei einer Erstberatung ist die Gebühr bei einem Verbraucher nach § 34 Abs. 1 RVG auf 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. Jede darüber hinausgehende Tätigkeit des Anwalts löst hingegen, sofern keine Gebührenvereinbarung geschlossen wurde, die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG aus.