Archiv der Kategorie: Verjährte Girokontoforderung

Erfolg vor dem Amtsgericht Frankfurt in Sachen verjährten Bankforderungen

Das Amts­gericht Frank­furt hat mit Urteil vom 10.09.2020 Az. 32 C 2253/20 (86) eine Klage der Hoist Finance AB (publ) Nieder­las­sung Deutsch­land abgewiesen.

Die Klägerin behauptete Ansprüche aus abge­treten Recht von der ehe­ma­li­gen Citibank Pri­vatkun­den AG i.H.v. 1.086,74 € gel­tend zu machen. Es han­delte sich dabei um ein Ver­tragsver­hält­nis welch­es 2007 gekündigt wurde. Die Klage erfol­gte erst 2020. Das Amts­gericht wies die Klage ab, da der gel­tend gemachte Anspruch ver­jährt ist.

Weit­er­lesen

Erfolg vor dem Landgericht Passau wegen ehemaliger Girokontoforderung

In dem von hün­lein recht­san­wäl­ten geführten Ver­fahren ging es um eine Forderung aus einem aufgelösten Girokon­to der Deutschen Post­bank AG. Das Kon­to wurde Mitte 2014 aufgelöst und es bestand ein neg­a­tiv­er Sal­do von ca. 9.500 €. Die Bank machte die Forderung selb­st nicht gel­tend, son­dern sie wurde von einem Drit­ten, aus ange­blich abge­trete­nen Recht, Ende 2019 mit ein­er Klage vor dem LG Pas­sau gel­tend gemacht. 

Weit­er­lesen

Erfolg vor dem Amtsgericht Köln wegen verjährter Forderung

In einem von hün­lein recht­san­wäl­ten geführten Ver­fahren vor dem Amts­gericht Köln (AG Köln), wurde die Klage der Hoist Finance AB (publ), Nieder­las­sung Deutsch­land wegen ein­er alten Bank­forderung abgewiesen.

Das AG Köln entsch­ied mit Urteil vom 03.02.2020 Az. 121 C 553/19, dass die gel­tend gemachte Forderung ver­jährt ist.

Weit­er­lesen

OLG Hamm zur Verjährung von Girokontoforderungen

Das OLG Hamm führt in seinem Beschluss vom 09.08.2017 Az. 31 W 10/17 aus, dass grund­sät­zlich für Ansprüche aus dem Girokon­tover­trag mit der Bank die regelmäßige Ver­jährungs­frist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Forderun­gen der Bank oder eines Inkas­soun­ternehmens gegen einen ehe­ma­li­gen Girokon­toin­hab­er, kön­nen, sofern keine weit­eren Umstände hinzutreten, 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, indem sie ent­standen sind, verjähren. 
Weit­er­lesen

OLG Hamm zur Verjährung von Verbraucherdarlehensverträgen & Girokonten

Das OLG Hamm hat in seinem Hin­weis­beschluss vom 23.05.2016 Az. 31 U 41/16 aus­ge­führt, dass auch für Forderun­gen aus Dar­lehensverträ­gen, die vor 2002 geschlossen wur­den, die regelmäßige Ver­jährungs­frist von 3 Jahren nach §§ 195, 199 BGB gilt. Weit­er­lesen